„Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit [...] zu schützen.“ (§1 TrinkwV)
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Das ist für uns Maßstab und Ansporn, sorgfältig damit umzugehen und die Qualität des Trinkwassers nicht durch ungeeignete Materialien zu gefährden.
Die vom Umweltbundesamt (UBA) seit kurzem veröffentlichte Positivliste wurde als Konzept von vier EU-Mitgliedsstaaten (4MS-Konzept) entwickelt. Sie gilt für die Staaten: Deutschland, Frankreich, die Niederlande und das Vereinigte Königreich. Weitere EU-Staaten haben sich dem Konzept in modifizierter Form angeschlossen (z.B. Portugal). Gerechnet ab Notifizierung durch das UBA gilt eine Übergangszeit von 24 Monaten, bis alle Produktionswerkstoffe an die Liste angepasst und alle Alt-Lagerbestände bereinigt sein müssen.
Da diese Positivliste nicht statisch ist sondern vmtl. kontinuierlich aktualisiert werden wird, kann man hier weiterhin Änderungen und Neuerungen rechnen.
Nickel ist eine unsichtbare Gefahr und löst sehr häufig Allergien aus. Die Haut reagiert, juckt, brennt und wird rot. Sehr hohe Konzentrationen können aber auch Darmbeschwerden verursachen oder gar Hirnschäden auslösen.
Nickel gelangt meist über den Kontakt mit nickelhaltigen Materialien (z.B. Schmuck) oder über das Trinkwasser und die Nahrung in den menschlichen Körper.
Allergologen schätzen, dass in Deutschland ungefähr 11% der Frauen und 6% der Männer an einer Nickelempfindlichkeit leiden. Etwa jeder 5. Nickelallergiker soll laut Schätzungen so sensibel sein, dass er auch auf Nickel in Nahrung und Trinkwasser reagiert.