Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Das ist für uns Maßstab und Ansporn, sorgfältig damit umzugehen und die Qualität des Trinkwassers nicht durch ungeeignete Materialien zu gefährden.

Die vom Umweltbundesamt (UBA) seit kurzem veröffentlichte Positivliste wurde als Konzept von vier EU-Mitgliedsstaaten (4MS-Konzept) entwickelt. Sie gilt für die Staaten: Deutschland, Frankreich, die Niederlande und das Vereinigte Königreich. Weitere EU-Staaten haben sich dem Konzept in modifizierter Form angeschlossen (z.B. Portugal). Gerechnet ab Notifizierung durch das UBA gilt eine Übergangszeit von 24 Monaten, bis alle Produktionswerkstoffe an die Liste angepasst und alle Alt-Lagerbestände bereinigt sein müssen.

Da diese Positivliste nicht statisch ist sondern vmtl. kontinuierlich aktualisiert werden wird, kann man hier weiterhin Änderungen und Neuerungen rechnen.

Was ist nun die „UBA-Liste“? – Diese Werkstoffliste führt die metallenen Werkstoffe auf, die auf Grundlage der Trinkwasserhygiene unbedenklich sind. Sie unterscheidet drei Produktgruppen:

  1. Rohre (hier gelten die strengsten Auflagen gem. aktueller DIN 50930-Teil6 („Trinkwasserverordnung“, da diese den weitaus größten Bereich des Installationssystems mit direktem Kontakt zum Trinkwasser ausmachen)[Da diese Norm hinsichtlich der Beschränkung des Nickelgrenzwertes von 20µg/l heute bereits keine ausreichende Sicherheit mehr bietet, ist zu erwarten, dass es hier zukünftig weitere Überarbeitungen geben wird.]  ;
  2. Armaturen, Rohrverbinder, Apparate und Pumpen;
  3. Komponenten in Pumpen, Apparaten und Armaturen, deren wasserberührte Fläche in der Summe nicht mehr als 10 % der gesamten Bauteilfläche einnehmen (Hier ist die größte „Materialvielfalt“ erlaubt).

Hiermit werden nun die bisherigen Vorgaben der Trinkwasserverordnung weiter spezifiziert, denn es werden die metallenen Werkstoffe aufgeführt, die unbedenklich und daher geeignet sind,  
die hygienischen Anforderungen im Kontakt mit Trinkwasser bei Berücksichtigung der üblichen Betriebs- und Installationsbedingungen einzuhalten. Die komplette UBA-Liste ist auf der UBA-Internetseite zu finden.
Probenahmen auf Grundlage der UBA-Empfehlungen können  ggf. Aufschluss über die jeweilige Trinkwasserqualität hinsichtlich  des Blei-, Kupfer- und Nickelanteils geben.

Seit Jahrezehnten ist bereits die schädliche Wirkung von Blei als Bestandteil z.B. von Leitungsrohren bekannt. Ebenso ist es bekannt, dass sich z.B. Nickel im Innern von Armaturen –als Bestandteil der Verchromung- während der Stagnationszeiten des Wassers lösen und ins Trinkwasser übergehen kann. Es ist also kein neues Thema! Gesundheit ist aber so wichtig, dass hier nun neu angesetzt und die Voraussetzungen für einwandfreies Trinkwasser erneut geprüft und geregelt wurden. Neueste technische Entwicklungen und Möglichkeiten werden nun im Sinne der Trinkwasserhygiene in Anspruch genommen.

Der Einsatz geeigneter Messinglegierungen sowie der Verzicht auf eine Innenverchromung gewährleistet unbedenkliche Rohre, Rohrverbinder, Armaturen usw.. Bestandteile in Messinglegierungen, die unvermeidlich sind und mit einem Masseanteil von mehr als 0,02% enthalten sein können, müssen für die gelisteten Werkstoffe angegeben werden.  Der Hersteller ist verantwortlich dafür, dass auch hinsichtlich der unvermeidbaren Bestandteile der von ihm verwendeten Messinglegierung  mit einem Masseanteil von unter 0,02% von seinen Produkten keine Trinkwassergefährdung ausgeht.

Trinkwasserhygienisch geeignete Werkstoffe sind z.B. neben verschiedenen neuen Legierungen und in ihren Bestandteilen eingeschränkteren gängigen Legierungen auch  die folgenden Messinglegierungen, welche auch von der puteus GmbH eingesetzt werden: CW617N (CuZn40Pb2) und CW612N (CuZn39Pb2), welche  für die Produktgruppen B) und C) eingesetzt werden dürfen.

Legierungsbestandteile (% (m/m)):
Cu Zn Pb    
57,0% - 60,0% Rest 1,6% - 2,2%    
         
Unvermeidbare Begleitelemente (% (m/m)):
Al Fe Ni Si Sn
≤ 0,05% ≤ 0,3% ≤ 0,1% ≤ 0,03% ≤ 0,3%

 

Für die Produktgruppe C) sind auch möglich: CW614N (CuZn39Pb3) und CW603N (CuZn36Pb3).

Legierungsbestandteile (% (m/m)):
Cu Zn Pb    
57,0% - 62,0% Rest 2,5% - 3,5%    
         
Unvermeidbare Begleitelemente (% (m/m)):
Al Fe Ni Si Sn
≤ 0,05% ≤ 0,3% ≤ 0,2% ≤ 0,03% ≤ 0,3%

 

Die Messinglegierung CW602N kann bei best. Trinkwasserqualitäten zum Überschreiten der Bleiwerte im Wasser führen. Daher ist diese Legierung nicht in der „UBA-Liste“ aufgeführt.
Sollten Produkte aus diesem Werkstoff verbaut werden, so muss durch regelmäßige Proben gewährleistet sein, dass in der betreffenden Installationssituation die Bleiwerte im Trinkwasser nicht höher sind als erlaubt.

Der Fachhandwerker wiederum ist verantwortlich dafür, dass er für seine Kunden eine einwandfreie und den aktuellen Regeln der Technik entsprechende Leistung erbringt und Produkte einsetzt, die geeignet und hygienisch unbedenklich sind. Er muss also seinen eigenen Lagerbestand prüfen und ggf. bei seinem Hersteller oder Lieferanten nachfragen, ob für alle neuen Lieferungen die Anforderungen der UBA-Liste umgesetzt werden. Eventuell noch vorhandene Lagerware, die nicht mehr einwandfrei als UBA-konform eingestuft werden kann, sollte nur noch in Heizungsleitungen installiert werden, sofern dies möglich ist.
Eine Rückgabe von nicht mehr geeigneten Produkten an den Lieferanten ist i.d.R.  nicht möglich, sofern Bestellung und Lieferung vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung erfolgten.

Die puteus GmbH garantiert den Kunden, dem Fachhandwerk und somit auch dem Endverbraucher eine seit langem bereits auf Grundlage der Trinkwasserverordnung und UBA-Positivliste umgestellte Fertigung. Wir setzen für alle Produkte, die Ihrer Funktion nach im Trinkwasserbereich eingesetzt werden, Materialien ein, die den neuesten Vorgaben entsprechen. Auch die von uns für diese Armaturen, Ventile und  Fittings ggf. verwendeten Dichtungen  sind mit KTW-Zulassungen und entsprechen dem DVGW-Arbeitsblatt W270. Unsere Produkte können also unbedenklich im Trinkwasserbereich eingesetzt werden.

Darüber hinausgehend haben wir z.B. auch unsere Schlauchverschraubungen und Gartenarmaturen entsprechend umgestellt. Ebenso wie unsere Kugelhähne, sofern diese oder andere Produkte  nicht eindeutig dem Heizungsbereich zuzuordnen sind.
Immer wieder  hören wir hier aber das Argument, dass es bei diesen Artikeln doch z.B.  um Gartenbewässerung und nicht um den Genuss von Trinkwasser gehe und dass man dies doch trennen und in zwei Qualitäten anbieten solle, um Preisvorteile zu erreichen.
An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass es für uns als Hersteller und Lieferant des Fachgroßhandels oder der Industrie nicht vorhersehbar ist, wo letztendlich unser Produkt eingesetzt wird. Wir als in Verkehr bringendes Unternehmen  wollen es nicht verantworten, dass Verbraucher geschädigt werden, weil sparsam kalkuliert werden soll und  der Verbraucher dann doch am Ende z.B. die Gartenarmatur – vielleicht auch mit einer Messing-Schlauchverschraubung zur Strahlregulierung- in ihrer Gartenlaube einbauen und dort ihr Trinkwasser abzapfen!

Trinkwasser ist  unser wichtigstes Lebensmittel - daher fühlen wir uns verpflichtet, den damit verbundenen hygienischen Ansprüchen auch in vollem Umfang Rechnung zutragen! Ohne Diskussion und Ausnahmen!

(Stand: Okt.2014)

Quellen: UBA-Empfehlung 2013-Information Juli2014; IKZ-Interview 1/2/2014; Dr. Ockerfeld: „Auswahl mithilfe einer Liste [...]/ Deutsches Kupferinstitut; aus: IKZ.de/Okt.2013; www.nickelfrei.de (Das Gesundheitsportal für Nickelallergiker); www.dvgw.de/fileadmin/dvgw/wasser/installation/frenz_rapp_trinkwasser.pdf)