Nickel ist eine unsichtbare Gefahr und löst sehr häufig Allergien aus. Die Haut reagiert, juckt, brennt und wird rot. Sehr hohe Konzentrationen können aber auch Darmbeschwerden verursachen oder gar Hirnschäden auslösen.
Nickel gelangt meist über den Kontakt mit nickelhaltigen Materialien (z.B. Schmuck) oder über das Trinkwasser und die Nahrung in den menschlichen Körper.
Allergologen schätzen, dass in Deutschland ungefähr 11% der Frauen und 6% der Männer an einer Nickelempfindlichkeit leiden. Etwa jeder 5. Nickelallergiker soll laut Schätzungen so sensibel sein, dass er auch auf Nickel in Nahrung und Trinkwasser reagiert.

Trinkwasser ist Leben!

Daher muss es so beschaffen sein, dass keine Schädigung der menschlichen Gesundheit zu befürchten ist.

Nickel (Ni) kommt als chemischer Bestandteil in minimaler Konzentration auch natürlich im Wasser und in Pflanzen vor. Die Nickelkonzentration in Trinkwasser kann aber über Nickellegierungen z.B. von Sanitärarmaturen, Rohrleitungen oder Anschlussschläuchen stark erhöht werden.
Der Nickelgehalt des Wassers wird auch durch den pH-Wert des Wassers, die Wassertemperatur aber v.a. durch die Standdauer des Wassers in verchromten Armaturen beeinflusst. So steigt die Nickelkonzentration häufig in den Trinkwasserleitungen eines Gebäudes v.a. bei stagnierendem Wasser (Stillstand des Wassers z.B. während der Nacht, eines Urlaubs usw.) Je höher der Durchfluss, desto geringer ist die Konzentration von Nickel im Wasser.
Bei der Verchromung von Armaturen ist Nickel als Legierungselement enthalten, was für die Nickelfreisetzung im Endprodukt verantwortlich ist. Je nach Dauer der Wasserstagnation in der Leitung bzw. in der Armatur kann sich Nickel lösen und so die Konzentration im Trinkwasser deutlich erhöhen. Nach Trinkwasserverordnung gilt heute ein Grenzwert von 0,02 Milligramm/Liter (nach langfristigem Gebrauch, 3 Monate) auf Basis eines Durchschnittsverbrauchs pro Woche. Das heißt, dass Trinkwasser und Auslassarmatur mit einem Anteilswert von 0,01 Milligramm/Liter anzurechnen sind.
Die Trinkwasserverordnung sowie das Umweltbundesamt schreiben neben der Keimfreiheit das Einhalten bestimmter Grenzwerte für chemische Substanzen vor. In Mietshäusern und öffentlichen Gebäuden muss die Wasserqualität daher regelmäßig chemisch und mikrobiologisch untersucht werden. Bei einer erhöhten Konzentration bei Spuren von Metall oder Bakterien wird das Gesundheitsamt informiert und Hauseigentümer oder Betreiber müssen auf eigene Kosten entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen. Aber auch der private Haus- oder Wohnungseigentümer kann sich bei Verdacht einer erhöhten Nickelkonzentration an das jeweilige Gesundheitsamt wenden, um dort Auskunft und Hinweise über die Möglichkeit eventueller Probanalysen zu erhalten.
Eine Notwendigkeit für einen Nickel-Chromüberzug einer Armatur aus hygienischen Gründen besteht nicht. Gemäß DVGW DIN 50930-6 galt bisher eine Grenze von 20% der Gesamtkontaktfläche zum Trinkwasser als erlaubt. Dies ist heute auch so nicht mehr haltbar.

Daher sind z.B. unsere Geräteanschlussarmaturen auf den innenliegenden und somit nicht sichtbaren Oberflächen nicht mehr vernickelt bzw. verchromt. Eine Abgabe von Nickel ans Trinkwasser ist so auch bei stagnierendem Wasser nicht mehr möglich und die Einhaltung der Grenzwerte gewährleistet.

Gemäß Trinkwasserverordnung ist auch der Installateur verpflichtet, für eine sichere Trinkwasserbereitstellung zu sorgen. Er darf nur noch Bauteile einbauen, die die Einhaltung der chemischen und mikrobiologischen Grenzwerte ermöglichen. Andernfalls kann der Installationsbetrieb dafür haftbar gemacht werden.


Quellen: DVGW/ UBA; HSK Gesundheitsamt; Infoblatt Schlösser Armaturen/10-2013